Etwas für Verwirrung sorgte die Tatsache, dass man beim Kauf einer Vignette zwei Rechnungsbelege bekommt. Einen mit 0% Ust und einen mit 20% Ust. Ein kurzer Blick in die Vignettenpreisverordnung 2010 gibt Aufschluss, dass der Vignettenpreis (zB für eine Jahresvignette) von 76,50 € 20% Ust enthält. In den meisten Fällen bekommt man also zwei Rechnungen. Falls dies nicht der Fall einen entsprechenden Beleg in der Tankstelle, bzw. in der Trafik anfordern.
Hintergrund: Der Verkauf einer Vignette stellt keine Lieferung, sondern eine sonstige Leistung (§ 3a UstG) dar, da das wirtschaftliche Interesse des Erwerbers nicht in der Erlangung der Verfügungsgewalt über die Vignette liegt, sondern vielmehr darauf gerichtet ist, mit Hilfe der Vignette Autobahnen und Schnellstraßen benutzen zu dürfen. Die Händler (zB Trafikanten) erbringen selbst diese Leistung nicht, womit nur eine steuerpflichtige Leistung gegenüber der ASFINAG bezogen wird. Die Differenz zwischen dem Einkaufspreis des Händlers und dem Verkaufspreis stellt jedoch eine steuerpflichtige Provision (derzeit: 1,45 €) dar. (analog dazu: Ladebons, Telefonwertkarten, Calling Cards)