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Cash-Flow-Rechnung

Table of Contents
  • Zusammenhang Cash-Flow Bilanz G&V
  • Gliederung / Struktur der Cash-Flow-Rechnung
  • Gegenüberstellung direkte – indirekte Ermittlung
    • direkte Ermittlung
    • indirekte Ermittlung
  • Working Capital (WC) / Working Capital Management
  • unterschliedliche Cash-Flows (FCF,TCF,OCF)
  • rechtliche Verpflichtung zur CF-Berechnung
    • UGB / Unternehmensgesetzbuch
    • IFRS
    • Unterschiede zwischen IAS7, KFS/BW2 und SFAS98
  • siehe auch / weiterführende Literatur

Der Cashflow (engl. für Geldfluss, Kassenzufluss) ist eine wirtschaftliche Messgröße, die den aus der Umsatztätigkeit und sonstigen laufenden Tätigkeiten erzielten Nettozufluss liquider Mittel während einer Periode darstellt. (Zahlungsmittelüberschuss) Die Messgröße ermöglicht eine Beurteilung der finanziellen Gesundheit eines Unternehmens – inwiefern ein Unternehmen im Rahmen des Umsatzprozesses die erforderlichen Mittel für die Substanzerhaltung des in der Bilanz abgebildeten Vermögens und für Erweiterungsinvestitionen selbst erwirtschaften kann.

Zusammenhang Cash-Flow <> Bilanz <> G&V

[Quelle]

Gliederung / Struktur der Cash-Flow-Rechnung

[Quelle]

Gegenüberstellung direkte – indirekte Ermittlung

[entnommen aus: Meyering, Stephan – Existenzgründung durch Einzelunternehmenskauf, S 104]

Gegenüberstellung direkte-indirekte Methode nach KFS/BW2

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direkte Ermittlung

Zur direkten Ermittlung werden alle betriebsnotwendigen, zahlungswirksamen Aufwendungen (z. B. Materialkosten, Löhne/Gehälter, Zinsaufwendungen, Steuern) einer Periode von den zahlungswirksamen Erträgen (z. B. Umsatzerlöse, Beteiligungserträge, Desinvestitionen, Zinserträge, Subventionen) subtrahiert. Zahlungswirksam wird des Öfteren auch fondswirksam genannt, da sich die Zahlungen auf den Zahlungsmittelbestand oder -fonds auswirken. Die Daten erhält man aus der Gewinn- und Verlustrechnung (Erfolgsrechnung), sofern sie nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt ist. Bei einer Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren ist die direkte Ermittlung des Cashflows – zumindest für den externen Analysten – nicht ausführbar.

indirekte Ermittlung

Zur indirekten Ermittlung (auch Praktikermethode genannt) wird der bilanzielle Erfolg, in der Regel Gewinn (Jahresüberschuss oder Betriebsergebnis) vor Steuern herangezogen. Ausgabenneutrale Aufwendungen (die keine Zahlungswirkung haben und nur bilanzielle Verrechnungsposten sind), wie beispielsweise Abschreibungen oder Erhöhung der Rückstellungen, werden addiert. Einnahmenneutrale Erträge hingegen wie Zuschreibungen werden subtrahiert. Ausgabenneutral und einnahmenneutral wird auch zahlungsunwirksam und des Öfteren auch fondsunwirksam genannt, da sich diese Bewegungen nicht auf den Zahlungsmittelbestand oder -fonds auswirken.
Für den externen Betrachter (speziell im Rahmen der Bilanzanalyse) ist meist nur die indirekte Cashflow-Ermittlung anwendbar. Für die indirekte Ermittlung gibt es keine allgemein anerkannte Methode. Um methodenbedingte Missverständnisse zu vermeiden, wird empfohlen, die gesamte Rechnung zu veröffentlichen. Die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) und die Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft (SG) empfehlen zudem eine einheitliche Berechnungsform.

Vorteil: für die Auswertung reichen die Daten aus der Finanzbuchhaltung, dh. keine parallele Datenhaltung notwendig, wie bei der direkten Methode

Nachteil: es können keine detaillierten Aussagen über die Verwendung und Herkunft der Zahlungsströme gemacht werden. (Dies erlaubt nur die direkte Methode)

Working Capital (WC) / Working Capital Management

Das Working Capital ist eine Bilanzkennzahl und dient der Liquiditätsanalyse. Es ist die Differenz zwischen dem Umlaufvermögen und den kurzfristigen Verbindlichkeiten.

  • Wenn negativ: UV nicht ausreichend, um die kufri Verbl. zu decken. Ein Teil des AV ist damit kurzfristig finanziert => verstößt gegen goldene Bilanzregel. Das UN kann somit schnell in Liquiditätsschwierigkeiten geraten.
  • Vereinfacht: je höher das Working Capital, desto gesicherter ist die Liquidität und damit auch die Beweglichkeit des Unternehmens. 

Working Capital Management = Auseinandersetzung mit der Kennzahl des Working Capital

  • dh. es muss gewährleisten, dass „die liquiden Mittel in ausreichender Höhe jederzeit zur Verfügung“ stehen
  • durch eine optimierte Lagerhaltung und Produktpalette sowie ein optimiertes Forderungs- und Kreditorenmanagement.
  • Die Senkung operativer Kosten für die Bewirtschaftung des Lagers und der Forderungen über ein aktives Working Capital Management erhöht die Liquidität. 
  • Maßnahmen
    • Reduktion der Forderungen: Zahlungskonditionen, Rechnungslegung, Mahnwesen => Steigerung des operativen CF durch Verkürzung der Zahlungskonditionen u. wirkungsvolles Mahnwesen!
    • Reduktion des Lagers: Justi in Time-Lieferungen; Konsignationslager
    • Erhöhung der Lieferverbl.: Zahlungskonditionen, Zahlungslauf, Skonto ausnutzen
  • Ziel: Forderungen, Vorräte u. Verbindlichkeiten im Gleichgewicht zu halten

Gefahren durch zu hohes/niedriges WC:

unterschliedliche Cash-Flows (FCF,TCF,OCF)

Wenn man von CFs spricht, kann man unterschiedliche CFs unterscheiden:

  • CF (= CF vor Zinsen und Steuern)
  • OCF (= Operating Cash Flow; CF der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit)
  • FCF (= Free Cash Flow; Cashflow vor Dividenden und nach laufenden Investitionen) Mit den Mitteln aus dem FCF können Unternehmen Dividenden zahlen oder Aktien zurück kaufen. Der FCF verdeutlicht, wie viel Geld für die Aktionäre eines Unternehmens tatsächlich übrig bleibt
  • TCF (= Total Cash Flow)
  • FTE (= Flow to Equity)

diese stehen folgendermaßen in Beziehung

Diese Unterscheidung ist insbseondere für die Unternehmensbewertung von großer Bedeutung.

rechtliche Verpflichtung zur CF-Berechnung

UGB / Unternehmensgesetzbuch

  • verpflichtend:
    • beim Konzernabschluss: verbindlich vorgeschrieben (§ 250/1 UGB) – Ausnahme stellen die größenabhängigen Befreiungen gem. § 246 UGB dar.
  • nicht verpflichtend:
    • beim Einzelabschluss: nicht erforderlich
    • empfohlen:
      • die Ausführungen d. § 243 UGB “Lagebericht” sprechen von einem “möglichst getreuen Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage”. Die stellt jedoch keine Verpflichtung zur Cash-Flow-Rechnung dar. Zwar wird gem. KFS/BW3, S 7 empfohlen, dass auch im Rahmen des Lageberichts eine vollständige Geldflussrechnung gemacht wird. Gem. AFRAC-Stellungnahme “Lageberichterstattung gem. § 243 und § 267 UGB” kann man zu den entsprechenden Kennzahlen auch anderwertig kommen, sofern das nachvollziehbar ist.
      • für die Fortbestehensprognose (soll die künftige Zahlungs- und Lebensfähigkeit eines Unternehmens darstellen) – Warnsignale für eine neg. Fortbestehensprognose sind ein negatives “Working Capital” oder ein negativer CF aus laufender Geschäftstätigkeit. (vgl. Wohlenberg, Holger – Handbuch Unternehmensrestrukturierung, 337)
  • weiters zu beachten
    • KFS/BW2 – Fachgutachten als Ergänzung des Jahresabschlusses
    • SFAS Nr. 95 (Statements of financial accounting standards 95)
    • ÖVFA – Cashflow-Statement

IFRS

IAS 7

Unterschiede zwischen IAS7, KFS/BW2 und SFAS98

Unterschiede in der CF

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siehe auch / weiterführende Literatur

  • Equity, Entity Ansatz
  • Erfolgskennzahlen (EBIT, EGT, BE …) – siehe Kennzahlen
  • Weber J., Schäfer U – Einführung in das Controlling (2006), S 109ff [Amazon | GoogleBooks]
  • Zingel, Harry – Grundlagen der Cash-Flow Rechnung (IAS/IFRS, DRS und US-GAAP)
  • Schmidt, Anke – Vergleich der Kapitalflussrechnungen nach IAS 7, SFAS 95 und DRS 2 als Instrument zur externen Analyse der Finanzlage [GoogleBooks | Amazon]

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