Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (RL EU 2019/790)

Die Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (RL EU 2019/790) ist eine wichtige Gesetzgebung, die darauf abzielt, das EU-Urheberrecht an das digitale Zeitalter anzupassen und den grenzüberschreitenden Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken und Inhalten zu erleichtern. Die Kernpunkte der Richtlinie umfassen:

  1. Schutz der Presseverlage (Artikel 15): Die Richtlinie gewährt Presseverlagen ein neues Leistungsschutzrecht, das es ihnen ermöglicht, eine faire Vergütung für die Nutzung ihrer Veröffentlichungen durch Online-Nachrichtenaggregatoren oder Suchmaschinen zu erhalten. Dieses Recht gilt für zwei Jahre nach der Veröffentlichung des Werks.
  2. Verantwortlichkeit der Plattformen (Artikel 17): Die Richtlinie verpflichtet Online-Plattformen, mit nutzergenerierten Inhalten (z. B. YouTube oder Facebook), Lizenzen von Rechteinhabern zu erwerben oder sicherzustellen, dass keine urheberrechtlich geschützten Inhalte ohne Zustimmung der Rechteinhaber auf ihrer Plattform verfügbar sind. Die Plattformen müssen Maßnahmen ergreifen, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern, und gleichzeitig die Meinungsfreiheit und die Rechte der Nutzer wahren.
  3. Text- und Data-Mining (Artikel 3 und 4): Die Richtlinie schafft eine Schranke für Text- und Data-Mining (TDM) zu Forschungszwecken, wenn die Forschungseinrichtungen rechtmäßigen Zugang zu den verwendeten Werken haben. Zudem gibt es eine optionale Schranke für TDM zu anderen als Forschungszwecken, wenn die Rechteinhaber keine ausdrücklichen Vorbehalte dagegen haben.
  4. Bildung, Kultur und Erhaltung des kulturellen Erbes (Artikel 5, 6 und 8): Die Richtlinie schafft neue Schranken für Bildungseinrichtungen, die es ermöglichen, urheberrechtlich geschützte Werke im Rahmen von Lehr- und Lernaktivitäten zu nutzen, für Kultureinrichtungen wie Bibliotheken, Archive und Museen, um Kopien von Werken für die Erhaltung des kulturellen Erbes anzufertigen, und für den grenzüberschreitenden Zugang zu audiovisuellen Werken auf Online-Plattformen für Kultur- und Bildungszwecke.
  5. Vergütungsanspruch für Urheber und ausübende Künstler (Artikel 18-23): Die Richtlinie schafft Vorschriften, um sicherzustellen, dass Urheber und ausübende Künstler eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke erhalten und in der Lage sind, die Bedingungen ihrer Verträge mit Verwertern zu überprüfen und anzupassen.

Diese Kernpunkte der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt zielen darauf ab, das EU-Urheberrecht an das digitale Zeitalter anzupassen und den Interessen der Rechteinhaber, Online-Plattformen, Nutzer und der

Gesellschaft insgesamt gerecht zu werden. Die Richtlinie fördert den grenzüberschreitenden Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken und Inhalten, unterstützt die kreative Wirtschaft und den digitalen Binnenmarkt und schützt gleichzeitig die Rechte der Urheber, ausübenden Künstler und Rechteinhaber.

Zusammengefasst ist die Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt ein wichtiger Schritt zur Modernisierung und Harmonisierung des EU-Urheberrechts in der digitalen Ära. Sie versucht, einen angemessenen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen der beteiligten Parteien zu finden und den grenzüberschreitenden Zugang zu kreativen Inhalten zu fördern, während sie die Rechte der Urheber und ausübenden Künstler schützt und eine faire Vergütung gewährleistet.