Die Rolle des Steuerberaters im gerichtlichen Finanzstrafverfahren
Das „gerichtliche strafbare Finanzvergehen“ (vulgo gerichtliches Finanzstrafverfahren) ist im Dritten Unterabschnitt des Finanzstrafgesetz (§ 195ff FinStrG) geregelt. Dieses verweist im § 195 Abs 1






