Mietkaution – ist das nicht ausreichend?

Die Höhe der Mietkaution ist gesetzlich auf 6 Bruttomonatsmieten (in der Regel 3 Monatsmieten) – der OGH spricht von „angemessenen Verhältnis zum Sicherungsinteresse„. Diese deckt jedoch in vielen Fällen nicht die anfallenden Kosten bei zahlungsunfähigen oder zahlungsunwilligen Mietern.

Wie kann man sich gegen Mietnormaden absichern?

Auf keinen dieser Auskünfte hat der Vermieter Anspruch.

Mietausfallversicherung

Der Umfang einer Mietausfallversicherung bzw. Vermieterrechtsschutz-Versicherung bzw. Mietnomadenversicherung unterscheiden sich logischerweise bei den Anbietern. Einige Dinge sind jedoch immer ähnlich:

  • ausbleibende Mietzahlungen
  • Sachschäden, die durch Verwahrlosung der Wohnung entstehen
  • Kosten bei einem Rechtsstreit

Kosten, die durch einen Leerstand der Immobilie entstehen sind in der Regel nicht abgesichert.

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