Mietkaution – ist das nicht ausreichend?
Die Höhe der Mietkaution ist gesetzlich auf 6 Bruttomonatsmieten (in der Regel 3 Monatsmieten) – der OGH spricht von “angemessenen Verhältnis zum Sicherungsinteresse“. Diese deckt jedoch in vielen Fällen nicht die anfallenden Kosten bei zahlungsunfähigen oder zahlungsunwilligen Mietern.
Wie kann man sich gegen Mietnormaden absichern?
- Mieterselbstauskunft – Folgen von Lügen in der Selbstauskunft : (für MIETER) !!!!
- Bonitätsauskunft
- KSV1870
- Infopass für Mieter 32,90 € binnen 2 Tagen
- kostenlose Selbstauskunft (Art 15 DSGVO). KSV weißt darauf hin, dass es “nicht zur Vorlage an Dritte bestimmt” ist. Dies ist jedoch so zu verstehen, dass die Daten in der Selbstauskunft umfangreicher sind als im Infopass und somit Informationen beinhaltet, die nicht unbedingt für den Vermieter bestimmt sind. Darüber hinaus ist die Selbstauskunft langsamer.
- Insolvenzdatei der österreichischen Justiz
- KSV1870
- Gehaltsnachweis
- Elternbürgschaft
Auf keinen dieser Auskünfte hat der Vermieter Anspruch.
Mietausfallversicherung
Der Umfang einer Mietausfallversicherung bzw. Vermieterrechtsschutz-Versicherung bzw. Mietnomadenversicherung unterscheiden sich logischerweise bei den Anbietern. Einige Dinge sind jedoch immer ähnlich:
- ausbleibende Mietzahlungen
- Sachschäden, die durch Verwahrlosung der Wohnung entstehen
- Kosten bei einem Rechtsstreit
Kosten, die durch einen Leerstand der Immobilie entstehen sind in der Regel nicht abgesichert.
Links: