Bis vor einigen Jahren gab es in Österreich noch sehr streng reglementierte Ladenöffnungszeiten und Sperrzeiten für Gastronomie- und Handelsbetriebe. Sowohl die Sperrstunde als auch die Aufsperrstunde werden gem. § 113 GewO (vor 37.07.2002: § 152) durch eine vom Landeshauptmann herausgebrachte Verordnung geregelt. In der Steiermark ist dies beispielsweise die stmk. Sperrzeitenverordnung 1998. Abweichend zu dieser allgemeinen Regelung können zum Schutz der Bevölkerung gem. § 113 Abs. 2 GewO frühere Sperrstunden festgelegt werden. Spätere Sperrstunden (§ 113 Abs. 3 GewO) können, sofern es im öffentlichen Interesse ist, auch bewilligt werden.
Ein bekanntes Beispiels ist die Sperrstundenregelung des Uni-Viertels in Graz. Am 11.07.2012 hat die Berufungskommission der Landeshauptstadt Graz, einen Bescheid erlassen, der auf Basis von § 113 Abs. 5 GewO die Aufsperrstunde und Sperrstunden regelt, da “die Nachbarschaft durch nicht strafbares Verhalten von Gästen vor der Betriebsanlage des Gastgewerbe unzumutbar belästigt wurde”. (§ 113/5 GewO). [Entscheidung gegen das Lokal “Gecco” (VwGH 2012/04/0114, 25.09.2012)] Die Nachbarn, die eine solche Verkürzung der Betriebszeiten der Gasstätte angeregt haben, sind im Verfahren als Beteiligte beizuziehen. (§ 8 AVG)
Darüberhinaus gibt es Sonderregelungen für Gastgärten. Diese werden nicht mittels VO geregelt, sondern direkt in der Gewerbeordnung (§ 76a [früher: § 148 GewO]). Hierbei wird unterschieden, ob
(a) die Gastgärten auf öffentlichem Grund liegen bzw. an öffentlichen Verkehrsflächen angrenzen => § 76a Abs. 1 GewO: 8-23 Uhr
(b) oder nicht. => § 76 Abs. 2 GewO: 9-22 Uhr
In beiden Fällen ist innerhalb der erwähnten Zeiten der Betrieb von Gastgärten ohne Genehmigung erlaubt, sofern die Voraussetzungen des § 76a Abs. 1 eingehalten werden und gem. § 76a Abs. 3 zuvor der Behörde angezeigt wurde. (Unterlagen gem. § 353 Z 1 lit. a bis lit. c GewO erforderlich). Sofern die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann man um eine Genehmigung (Betriebsanlagengenehmigung) ansuchen, die gem. § 81 GewO uU erteilt wird.
Gemeinden können gem. § 76a Abs 9 GewO abweichende Regelungen treffen. (Beispiele für die sog. Gastgärtenverordnung siehe unten).
Bis zum 1.12.2012 wurden Schanigärten, sofern die Voraussetzungen des § 76a/1 GewO erfüllt waren, automatisch erlaubt, da im Gesetz stand “eine Gesundheitsgefährdung oder unzumutbare Belästigung durch Lärm ist jedenfalls nicht zu erwarten, wenn die im Einleitungssatz und in Z 1 bis Z 3 genannten Voraussetzungen erfüllt sind“. Dies bedeutete, dass sofern die Zeiten (8-23 Uhr bzw. 9-22 Uhr) eingehalten wurden, davon ausgegangen wurde, dass keine Lärmbelästigung entstehe. Durch die Entscheidung des VwGH (VfGH 7.12.2011, G 17/11) wurde dieser Satz gestrichen, wodurch solche Gastgärten nicht mehr automatisch erlaubt sind, sondern auf die örtlichen Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen ist.
Rechtsgrundlagen & Informationen:
- Gaststätten:
- GewO: Sperrstunde und Aufsperrstunde
- § 152 Gewerbeordnung 1994 [bis 31.07.2002]
- BGBl I Nr. 111/2002
- § 113 Gewerbeordnung 1994 [aktuell]
- Bundesländer:
- Steiermark: Sperrzeitenverordnung 1998 (LGBl. Nr. 92/1998)
- Wien: Sperrzeitenverordnung 1998 (LGBl. Nr. 47/1998 idFv LGBl. Nr. 20/2011)
- Kärnten: Sperrzeitenverordnung 1995 (LGBl. Nr. 110/1995 idFv LGBl. Nr. 19/2005)
- weitere findet man im RIS: https://www.ris.bka.gv.at/Land/
- GewO: Sperrstunde und Aufsperrstunde
- Gastgärten
- GewO: “Gewerbeausübung in Gastgärten und außerhalb der Betriebsräume und allfälligen sonstigen Betriebsflächen”
- § 148 Gewerbeordnung 1994 [bis 31.07.2002]
- § 76a Gewerbeordnung 1994 [aktuell]
- Beispiele für die Gaststättenverordnung
- Graz: GZ: 005674/2006-3 [9-23.30 Uhr zwishen 15.06. und 15.09.]
- Velden am Wörther See: 2-130-0/3/06/F/R [8-24 Uhr zwischen 1.5. und 15.10.]
- Änderung der Gastgärten-Genehmigung
- BGBl. I Nr. 66/2010
- BMWFj – Reform der Gastgarten-Regelung
- WKO – Die Gastgarten-Regelung
- Gastgarten künftig ohne Genehmigung (der Standard)
- BGBl. I Nr. 6/2012 [Grund für die Änderung: VfGH 7.12.2011, G 17/11 [Rechtssatz]]
- abweichende persönliche Stellungnahme der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner und Dr. Ruperta Lichtenecker
- VfGH Urteil zu Gastgärten
- Kleine Zeitung – Gastgärten: Erfolg für Anrainer
- BMWFj – Reform der Gastgarten-Regelung
- Informationen zur Genehmigung von Gastgärten